Umwelt & Entsorgung
Hinweis zum Batteriegesetz
Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers auf Batterien oder Akkumulatoren bedeutet, dass diese im Entsorgungsfall nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Enthalten Batterien oder Akkumulatoren Schwermetalle, wird das jeweilige chem. Zeichen (Hg =Quecksilber, Cd = Cadmium oder Pb = Blei) unter dem Symbol für kein Hausmüll (durchgestrichene Mülltonne) abgebildet. Sie sind gesetzlich verpflichtet, alte Batterien und Akkumulatoren zurückzugeben. Sie können dies kostenfrei im Handelsgeschäft oder bei einer anderen Sammelstelle in Ihrer Nähe tun. Adressen geeigneter Sammelstellen können Sie von Ihrer Stadt- oder Kommunalverwaltung erhalten.
Hinweis zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG)
1. Pflicht zur getrennten Entsorgung von Altgeräten vom Hausmüll
Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören nicht in den Hausmüll. Elektro- und Elektronikaltgeräte sind getrennt zu sammeln und über die örtlichen Sammel- und Rücknahmestellen zu entsorgen.
Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar.
An diesem Symbol können Sie Altgeräte erkennen, die getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind.
2. Pflicht zur Entnahme von alten Batterien, Akkus und Lampen aus Altgeräten vor deren Rückgabe
Bitte entnehmen Sie wenn möglich Leuchtmittel, Batterien oder Akkus aus den Geräten. Die entnommenen Batterien oder Leuchtmittel sind dann in den entsprechenden Verkaufsstellen oder an Recyclinghöfen bzw. sonstigen Sammeleinrichtungen kostenlos zur Entsorgung ab zugegeben. Fest verbaute Energiezellen oder Leuchtmittel können in den Geräten verbleiben.
Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m² sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten sind verpflichtet unentgeltlich alte Elektro- und Elektronikgeräte zurückzunehmen. Bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer darf ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurücknehmen (1-1 Rücknahme).Ohne Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes müssen auf Verlangen des Endnutzers bis zu drei Altgeräte, Abmessungen < 25 cm, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückgenommen werden (0-1 Rücknahme). Bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Onlineshops, Tele-Shops) gelten als Verkaufsflächen des Vertreibers alle Lager- und Versandflächen für Elektro- oder Elektronikgeräte.
4. Eigene Rücknahmeangebote für Altgeräte
Wir sind ein Direktvertreiber mit Lagerflächen von weniger 400 qm für Elektro- und Elektronikgeräte. Eine Rücknahme über uns ist derzeit nicht möglich. Sie können Ihre Altgeräte kostenlos über die örtlichen Recyclinghöfe bzw. sonstigen Sammeleinrichtungen entsorgen.
5. Eigenverantwortlichkeit der Verbraucher zur Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten
Sofern Ihr altes Elektro- bzw. Elektronikgerät persönliche Daten enthält, sind Sie selbst für deren Löschung vor der Rückgabe verantwortlich.
6. Bedeutung des Mülleimer-Symbols auf Altgeräten
Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar. An diesem Symbol können Sie Altgeräte erkennen, die getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind.
Hinweispflicht nach dem Verpackungsgesetz
Bitte werfen Sie Verpackungsabfälle nicht in den Hausmüll, sondern führen diese der getrennten Sammlung zu. Dazu stehen Ihnen in Ihrer Nähe die bewährten Rückgabemöglichkeiten wie beispielsweise der Gelbe Sack oder die Blaue Tonne zur Verfügung. Weitere Informationen zur korrekten Verpackungsentsorgung und den zur Verfügung stehenden Rückgabemöglichkeiten für Verpackungsabfälle erhalten Sie auch von Ihrer Stadt- oder Kommunalverwaltung.